Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Zu rot, zu schnell zu dicht???
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Im ASF (Aufbauseminar für Fahranfänger) werden Auffälligkeiten besprochen und mögliche Wege zur Vermeidung von Auffälligkeiten gesucht.
Wer als Fahranfänger innerhalb der Probezeit von 2 Jahren einen Verstoß nach Katalog A oder zwei Verstöße nach Katalog B begeht, ist verpflichtet innerhalb einer Behördlich gesetzten Frist ein ASF-Seminar auf eigene Kosten zu besuchen.
Kommt man dieser Aufforderung nicht nach, wird die Fahrerlaubnis solange entzogen, bis der Behörde eine entsprechende Teilnahmebescheinigung vorliegt.
Verstöße nach
Katalog A
zum Beispiel:
- Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 21 km/h
- zu geringer Sicherheitsabstand bei über 80 km/h
- Rückwärtsfahren auf der Autobahn
- Mobiltelefon verbotwidrig benutzt
- Nichtbeachtung eines Rotlichts
- Vorfahrt nicht beachtet
- Nötigung
Verstöße nach
Katalog B
zum Beispiel:
- ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs
- Fahren bei Schneeglätte ohne geeignete Bereifung
- Fahren mit abgefahrenen Reifen
- Kennzeichenmissbrauch
- Bei erheblicher Sichtbehinderung (z.B. Nebel) nicht mit Licht gefahren
Das Seminar besteht aus 4 Gruppensitzungen, von 6 - 12 Teilnehmern, sowie einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweiten Sitzung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass für die Teilnahme am ASF-Seminar eine telefonische Anmeldung erforderlich ist, da der Gesetzgeber eine vorgegebene Mindest- und Maximalteilnehmerzahl fordert.
Sie erreichen uns unter
08122 / 27 19,
0152 / 573 891 62 oder
hier