locker zum Führerschein
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Referent / Ansprechpartner:
Alois Panoch
01 71 - 203 13 69
apanoch@t-online.de

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BKF-Ausbildung

die nächsten Termine

Modul 1 --- Termin wird bekanntgegeben ---
Modul 2
Modul 3
Modul 4
Modul 5


Modulübersicht


Modul 1: Eco-Training

Inhalt für 7 Stunden

  • Voraussetzung für wirtschaftliches Fahren
  • Eco - Fahrphilosophie, Praktisches Fahren
  • Technik zur Unterstützung wirtschaftlichen Fahrens
  • Analyse der Fahrwiderstände
  • Notwendigkeit von Abgasnachbehandlungssystemen
  • Alternative Kraftstoffe

Modul 2: (Sozial) Vorschriften für den Güterverkehr

Inhalt für 7 Stunden

  • Allgemeine Vorschriften für den Güterverkehr
  • Die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und deren Vorschriften wie Tageslenkzeit, Lenkzeitunterbrechungen, Tagesruhezeit und Kontrollgeräte
  • Auffrischung von Verkehrsregeln sowie neue Vorschriften, wie Handy-Benutzung, Mautausweichverkehr, Personen im Laderaum und neue Verkehrszeichen
 

Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

Inhalt für 7 Stunden
  • Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen
  • Kenntnisse der technischen Merkmale und Funktionsweisen der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
  • Kraftübertragung, Kurvenfahren, Bremsmethoden
 

Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi

Inhalt für 7 Stunden
  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeldes des Güterverkehrs und der Marktordnung
  • Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
  • Kommunikationspartner des Fahrers
  • Unterschiedliche Rollen des Fahrers
  • Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
 

Modul 5: Ladungssicherung

Inhalt für 7 Stunden
  • Kenntnisse über die wirkenden Kräfte während der Fahrt
  • Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs und des Fahrbahnprofils
  • Berechnung der Nutzlast und des Nutzvolumens
  • Richtige Verteilung der Ladung
  • Auswirkung der Überladung auf die Achse
  • Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt
  • Arten von Verpackungen und Lastträgern
  • Feststell- und Verzurrtechniken
  • Richtige Verwendung der Zurrgurte

BKF-Grundqualifikation


Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG

Innerhalb der Europäischen Union dürfen ab dem 10. September 2009 nur noch jene Kraftfahrer/-innen (Neueinsteiger/-innen) im Güterverkehr beschäftigt werden, welche zusätzlich zum Führerschein eine Grundqualifikation und alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen können. Diese Pflichtschulungen betreffen alle Kraftfahrer/-innen, die Fahrzeuge der Klassen C1, C1E, C oder CE gewerblich nutzen.

Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG - Neueinsteiger/-innen 

Diese beschleunigte Grundqualifikation, die den Vorbesitz der Fahrerlaubnis nicht voraussetzt, wird durch die Teilnahme am Unterricht von 140 Stunden zu je 60 Minuten und die erfolgreiche Ablegung einer 90 Minuten dauernden theoretischen Prüfung bei der IHK erworben.

Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG - Umsteiger/-innen

Diese Form der beschleunigten Grundqualifikation richtet sich an jene Kraftfahrer/-innen im Personenverkehr, die ihre Tätigkeit auf den Güterverkehr ausweiten oder auch ändern wollen und bereits eine Grundqualifikation erworben haben. Diese beschleunigte Grundqualifikation wird durch die Teilnahme am Unterricht von 47 Stunden zu je 60 Minuten sowie die erfolgreiche Ablegung einer 45 Minuten dauernden theoretischen Prüfung bei der IHK erworben.

Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG - Quereinsteiger/-innen 

Fahrer/-innen, die bereits Fachkundenachweise entsprechend den Berufszugangsverordnungen für den Güterkraftverkehr (GBZugV) besitzen (z.B. Speditionskaufmann/-frau), können die beschleunigte Grundqualifikation durch die Teilnahme am Unterricht von 142 Stunden zu je 60 Minuten und die erfolgreiche Ablegung einer 60 Minuten dauernden theoretischen Prüfung bei der IHK erwerben.

Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG - Weiterbildung 

Alle Kraftfahrer/-innen, die vor dem 10. September 2009 ihren Führerschein der Klasse C1, C1E, C und CE erworben haben, müssen bis zum 10. September 2014 (bzw. bei Anpassung der Gültigkeitsdauer ihres Führerscheins bis zum 10. September 2016) ihre Teilnahme an einer 35 Stunden umfassenden Weiterbildung nachweisen. Die Teilnahme kann entweder alle 5 Jahre erfolgen oder aber jährlich über eine Unterrichtsdauer von 7 Stunden.



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